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   LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99   

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LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99 (https://dejure.org/2001,20264)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2001 - 8 O 152/99 (https://dejure.org/2001,20264)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2001 - 8 O 152/99 (https://dejure.org/2001,20264)
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Volltextveröffentlichung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • badische-zeitung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.01.2012)

    Justizopfer Harry Wörz bekommt 41.900 Euro Haftentschädigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 35 [3. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).

    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).

  • OLG München, 25.11.1998 - 12 UF 1147/98

    Sorgerecht für Kinder ; Anordnung eines Umgangsrechts

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).

    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung ist die Kammer der Auffassung, dass jedenfalls in einem Zivilprozess, in welchem - wie im vorliegenden Fall - dem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beklagten eine Straftat gegen das Leben vorgeworfen wird, ein polygraphisches Gutachten ein zulässiges Beweismittel ist, welches indiziell der Entlastung des Beklagten dienen kann, wenn das Gutachten diesen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Täter ausschließt (das OLG München, FamRZ 1999, 674 misst dem Gutachten in einem solchen Fall einen "sehr hohen Wahrscheinlichkeitsbeweis" zu).

  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 35 [3. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).
  • LG Karlsruhe, 16.01.1998 - 93 Ks 5/97

    Harry Wörz

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    Die Strafakten 93 Ks 5/97 - 1 AK 26/97 lagen zu Beweiszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98

    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph);

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    a) Die Kammer hat bei der Anordnung dieses Gutachtens nicht verkannt, dass die strafgerichtliche Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGHSt 44, 308 [1. Strafsenat]; BGH NStZ-RR 2000, 35 [3. Strafsenat]) ein derartiges Gutachten als völlig ungeeignetes Beweismittel i.S.d. § 244 Abs. 3 StPO ansieht, wobei der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 5, 332) nunmehr aber davon ausgeht, dass die freiwillige Mitwirkung an einer polygraphischen Untersuchung nicht gegen Verfassungsgrundsätze (Art. 1 Abs. 1 GG) oder gegen die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136 a StPO) verstößt (vgt. BGHSt 44, 308 unter Ziff. 111.2).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 394/98
    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    Die von dem Beklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11.08.1998 (Az: 1 StR 394/98) als unbegründet verworfen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.1997 - 4 Sa 639/97

    Sexuelle Belästigung - Lügendetektor unzulässig

    Auszug aus LG Karlsruhe, 06.04.2001 - 8 O 152/99
    b) Außerhalb des strafrechtlichen Bereichs (vgl. hierzu auch die Rechtsprechungsnachweise in BGHSt 44, 308 unter Ziff. 11.3) - insbesondere in Sorgerechtsverfahren mit dem Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs - wird zum Teil das Ergebnis eines polygraphischen Gutachtens als zulässiges Beweismittel angesehen, jedenfalls soweit es um die Entkräftung der erhobenen Vorwürfe-geht (vgl. OLG München FamRZ 1999, 674: OLG Oldenburg DSB 1998, Nr. 11, 13: anders dagegen das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - MDR 1998, 1119-für das arbeitsgerichtliche Verfahren).
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